Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass ein Personaldienstleister einem Kundenunternehmen seinen Mitarbeiter für eine gewisse Zeit überlässt. Kundenunternehmen sind bei uns meist soziale Träger und Einrichtungen, Pflegeheime, Pflegedienste und Krankenhäuser. Der Mitarbeiter und die Mitarbeiterin arbeiten zeitlich begrenzt oder manchmal auch länger bei dem Kundenunternehmen. Sie werden von uns bezahlt und versichert. Dieses Modell ist als Zeitarbeit bekannt.
Diese Begriffe bedeuten im Allgemeinen dasselbe. Arbeitnehmerüberlassung ist aber der korrekte Begriff.
Gerade in der Pflege ist die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) interessant:
- Viele Pflegefälle sind nicht von Dauer, sodass eine zeitlich flexible Arbeit genau das passende Modell bietet.
- In der Pflege arbeiten viele Frauen, die nach einer Mutterzeit wieder in den Beruf einsteigen. Sie können bei uns wieder im Beruf Fuß fassen oder auch in Teilzeit arbeiten.
- Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen zeitlich befristet arbeiten möchten, finden in der Zeitarbeit das passende Angebot.
- Pflegejobs entsprechen oft nicht genau den Erwartungen. Bei uns lernen Pfleger und Pflegerinnen unterschiedliche Träger und Einrichtungen kennen. Pflegekräfte können sich bei uns orientieren und sich dann später für einen Dienst entscheiden.
- Im Falle eines erhöhten Personalbedarfs können sie flexibel reagieren.
- Pflegekräfte arbeiten am Menschen. Soziale Kompetenzen sind genauso wichtig wie fachliche. Dank der Arbeiternehmerüberlassung können Sie erst den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin kennenlernen, bevor Sie sie fest anstellen.
- Viele Pflegekräfte kommen aus dem europäischen Ausland und arbeiten nur saisonal. Für diese Menschen ist die Arbeiternehmerüberlassung ideal. Übrigens, wir sprechen Polnisch, Kroatisch, Ungarisch und Bulgarisch.
- Bei einer krankheitsbedingten Kurzzeitpflege bietet sich der Einsatz von zeitlich flexiblen Pflegekräften an.
Die pflegerischen bzw. medizinischen Fachkräfte sind bei Brilliant Personaldienste angestellt. Wir bezahlen Löhne und Sozialabgaben für sie.
Ja. Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) handeln einen Tarifvertrag aus, in dem Entgelt, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und alles Weitere geregelt sind. Nach diesen Tarifverträgen handeln wir. Und da wir unsere Pflegekräfte sehr wertschätzen, zahlen wir sogar übertariflich.
Nein. Wir verlangen niemals Geld für unsere Leistungen von Ihnen. Sollte ein Arbeitsvermittler von Ihnen Geld verlangen, treten Sie bitte mit uns in Verbindung.
Es gibt zwei Arten der Bewerbung: auf eine ausgeschriebene Stelle oder als Initiativbewerbung. In beiden Fällen prüfen wir innerhalb von zwei Tagen Ihre Bewerbung und geben Ihnen Bescheid, ob Sie für die Stelle infrage kommen oder nicht. Für eine erste Bewerbung reicht uns in der Regel die Kurzbewerbung. Ihre Chancen erhöhen Sie, wenn Sie die ausführliche Brilliant-Bewerbung wählen. Beide Bewerbungen können Sie über unsere Website uns online schicken.
Gerne! Bei einer Initiativbewerbung prüfen wir, ob wir für Sie eine passende Stelle im Angebot haben. Ist dies der Fall, melden wir uns umgehend bei Ihnen. Haben wir leider keine offene Stelle, dann nehmen wir Sie in unsere Datenbank auf. Ihre Bewerbung ist auf jeden Fall sinnvoll.
Ja. Sollte Ihr Pflegeauftrag beendet sein, bleiben Sie Mitarbeiter bei Brilliant Personaldienste. Wir suchen umgehend eine neue Aufgabe für Sie. Ihr Gehalt zahlen wir selbstverständlich weiter, ganz gleich, ob Sie gerade bei einer Einrichtung oder einem Pflegedienst arbeiten oder nicht.
Ja, das kommt ab und zu vor. Diese Einsätze sind aber meist zeitlich eng begrenzt. In der Zeit kümmern wir uns um eine Unterkunft und zahlen Ihnen eine Verpflegungs- sowie Reisekostenpauschale.
Ihr Entgelt richtet sich nach Ihrer Qualifikation, Ihrer Erfahrung und Arbeitsdauer beim Pflegedienst, Krankenhaus, Altenheim oder Pflegeeinrichtung. Gut zu wissen: Wir zahlen übertariflich, also mehr als zwischen BAP und DGB vereinbart.