ZEITARBEIT IN DER PFLEGE UND TARIFVERTRAG. BRILLIANT PERSONALDIENSTE IST MITGLIED IM GESAMTVERBAND DER PERSONALDIENSTLEISTER E. V. (GVP)
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Der Verband GVP steht für faire Arbeitsbedingungen und rechtlich abgesicherte Arbeitsverhältnisse. Mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem DGB, handelt der GVP einen Tarifvertrag „Zeitarbeit“ aus, der auch für Pflegeberufe wie Altenpfleger oder Krankenpfleger gilt. Bestandteile des Tarifvertrags sind Regelungen zu Lohn, Sonderzahlungen wie Sonn- und Feiertagszuschlägen sowie zu Arbeitszeiten und Urlaub. Für uns als Personaldienstleister ist es selbstverständlich, dass wir uns strikt an den Tarifvertrag halten. Darüber hinaus bieten wir unserem Pflegepersonal weitere Leistungen an.
Unsere gesicherten Leistungen
- Übertariflicher Lohn
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Gesetzlich geregelte Arbeitszeiten
- Urlaubsanspruch
- Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
- Stellen von Arbeitskleidung
- Fort- und Weiterbildungen im sozialen Bereich